Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form)
mit antaia media. Abweichende AGBs der nationalen und internationalen
Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind
nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt
wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2.
Angebot
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle
Preise sind umsatzsteuerbefreit nach §19 Abs 1 UStG.
3.
Auftragserteilung
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email
erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von antaia media
durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost
angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand)
sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
4.
Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen sind innerhalb von 3 Wochen nach Auftragsbestätigung
zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen
sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen
sind wir berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen
zu erheben.
5.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6.
Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von antaia media
erstellte Objekte (Internetseiten, Flyer, Texte, Grafiken, Fotos)
bleibt allein bei antaia media. Der Auftraggeber erhält mit
der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart,
die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne
ausdrückliche Zustimmung von antaia media, bzw. wenn nicht
anders vereinbart, nicht gestattet.
7.
Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer
der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung
wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber
nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die
Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit
entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem
Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens
zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte
berechtigt.
8.
Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Erstellungskosten
nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen
enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus
informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen
bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich
aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht
in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse
keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten
die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von
beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt
eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der
Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9.
Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur
Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass
der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre
inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.
10.
Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen
Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten
an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt
der Kunde Sicherheitskopien her.
11.
Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam
sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarung / Bestimmung muß
dann durch eine rechtswirksame Vereinbarung / Bestimmung, die den
gleichen Sinn hat, ersetzt werden. |